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   BGH, 01.12.1952 - IV ZB 73/52   

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https://dejure.org/1952,291
BGH, 01.12.1952 - IV ZB 73/52 (https://dejure.org/1952,291)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1952 - IV ZB 73/52 (https://dejure.org/1952,291)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1952 - IV ZB 73/52 (https://dejure.org/1952,291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachweis von Rechten an Aktien durch eidesstattliche Versicherung - Enthaltene Beweisregeln in § 22 WBG (Wertpapierbereinigungsgesetz) - Anforderungen an den Nachweis von Eigentum an Wertpapieren - Entscheidung in freier Beweiswürdigung, ob Angaben als bewiesen gelten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 183
  • NJW 1953, 264
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 11.10.1990 - IX ZR 114/89

    Amtspflichtverletzung des Nachlassrichters wegen Erbscheinserteilung bei

    Eine eidesstattliche Erklärung des Antragstellers genügt in der Regel nicht als Nachweis der für die Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Tatsachen (BGHZ 8, 183, 188).
  • OLG Frankfurt, 07.08.1992 - 20 W 263/92

    Löschung einer GmbH wegen Unterlassen der Jahresabschlußpublizität

    Glaubhaftmachung ist einebesondere Art der Beweisführung, die durch freiere Formen der.Beweisaufnahme gekennzeichnet ist und bei der ein minderes Maß der richterlichen Überzeugung genügt(BGHZ 8, 193/185. = WM 1953, 35 = NJW 1953, 264).

    Dem Landgericht ist zwar, zuzugeben, daß der Gesetzgeber je nach dem Zweck des Verfahrens an den Grad der Glaubhaftmachung höhere oder geringere Anforderungen stellen kann (Jansen aaO. Rn. 80) Der Gesetzgeber hat aber gerade dadurch, daß er bei Schaffung des § 2 Abs. 1 S. 2 LöschG i.d.F. von Art. 9 BiRiLiG 9 vom 19.12.1985 als Mittel der Glaubhaftmachung des Vorhandenseins von Gesellschaftsvermögen die eidesstattliche Versicherung nicht ausgeschlossen hat, zu erkennen gegeben, daß er die durch diese Vorschrift geregelten Fälle als minder bedeutsame Angelegenheiten ansieht (S. auch BGHZ 8, 183/185 = aaO.).

  • BGH, 19.02.2009 - BLw 14/08

    Zurückweisung einer (Divergenz-)Rechtsbeschwerde im Verfahren vor den

    Der angefochtene Beschluss weicht - entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde - auch nicht von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 1952 (BGHZ 8, 183, 186 ), 9. Februar 1998 (II ZB 15/97, NJW 1998, 1870) und 11. September 2003 (IX ZB 37/03, NJW 2003, 3558) sowie von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. Februar 1995 (NJW-RR 1995, 846, 847) ab.
  • OLG Jena, 01.12.1993 - 4 (HS) U 95/93

    Voraussetzungen der Entstehung eines Erbbaurechts; Bestimmung der maßgeblichen

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  • BGH, 27.06.1968 - II ZR 29/67

    Anmeldung von Stammaktien einer Aktiengesellschaft (AG) - Anspruch auf

    Eidesstattliche Versicherungen reichten für sich allein nicht aus, um das Recht als nachgewiesen oder glaubhaft gemacht gemäß § 23 WBG anzuerkennen (BGHZ 8, 183).
  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 89/95

    Glaubhaftmachung von Tatsachen zur Begründung der Wiedereinsetzung in den vorigen

    a) Glaubhaftmachung ist eine Art der Beweisführung, durch die dem Gericht nicht die volle Überzeugung, sondern lediglich die erhebliche, ernstliche Zweifel ausschließende Wahrscheinlichkeit eines zu beweisenden Sachverhalts vermittelt werden muß (BGHZ 8, 183, 186; BayObLGZ 1966, 257, 260; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 15 Rn. 58).
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